Partyraum Köln: Getränke, Bier und Mindestverzehr

Was muss man beachten um keine Probleme zu bekommen?!

Getränke und Mindestverzehr im Partyraum

Vorher fragen ist besser als sich nachher ärgern.

Die Getränkeabrechnung bei Partyraum-Miete in Köln 2025 – Wie Vermieter abrechnen und wie Sie sich schützen

Kaum ein Thema sorgt bei Partyraum-Mietern in Köln für so viel Ärger und unerwartete Nachzahlungen wie die Getränkeabrechnung. Während die Raummiete meist klar im Vertrag steht, verstecken sich bei den Getränken oft die größten Kostenfallen – von überhöhten Preisen über fragwürdige Strichlisten bis hin zu versteckten Mindestumsätzen. Der aktuelle Stand im Dezember 2025 zeigt vier typische Modelle, die in Köln praktiziert werden.

Selbstversorgung in der Location

Das fairste und beliebteste Modell bleibt die komplette Selbstversorgung. Mieter bringen ihre Getränke selbst mit oder lassen sie vom Getränkemarkt liefern – ohne Korkengeld und ohne Pflichtabnahme. Das ist vor allem bei Vereinsheimen wie dem Longericher SC, dem Schützenheim Merkenich oder vielen Lofts in Ehrenfeld und Müngersdorf Standard. Hier kostet ein Kölsch 0,2 l oft nur 1,10–1,30 € und man hat absolute Kostenkontrolle.

Getränkepauschale pro Kopf

Eine weitere sehr verbreitete Variante ist die Getränkepauschale pro Person. Der Vermieter verlangt einen festen Betrag (meist 12–22 € pro Kopf) für „all you can drink“ – in der Regel Kölsch, Softdrinks und Hauswein. Das findet sich häufig in Schützenhallen, Brauhäusern oder Locations wie dem Club Astoria. Wichtig ist hier, genau zu lesen, was wirklich enthalten ist: Hochprozentiges ist fast immer extra und kann schnell 8–12 € pro Longdrink kosten.

Die Abzock Falle: Bezahlen nach Verbrauch

Die größte Abzock-Falle bleibt die Abrechnung nach Verbrauch. Der Vermieter stellt die Getränke und rechnet über eine Strichliste oder Zähler ab. Das ist typisch für klassische Gaststätten wie „Zum Treppchen“ oder „Jägerhof“. Hier liegen die Preise oft bei 2,40–3,50 € für 0,2 l Kölsch und 7,50–12 € für Longdrinks. Es gibt immer wieder Berichte, dass aus 80 Gästen plötzlich 120 „verrechnete“ Personen werden – deshalb unbedingt selbst mitzählen oder eine Vertrauensperson abstellen.

Die Mindestabnahme

Das vierte Modell ist der Mindestumsatz oder die Pflichtabnahme. Der Mieter muss einen bestimmten Getränkeumsatz garantieren (z. B. 1.000–2.500 €). Wird dieser nicht erreicht, zahlt der Mieter die Differenz. Das findet sich vor allem bei gehobenen Locations wie Grand Culinas, Garten Eden Industrial oder der Alten Schmiede Lövenich und wird oft im Kleingedruckten versteckt.

Worauf Sie als Mieter unbedingt achten sollten

Fragen Sie immer vor Vertragsunterzeichnung explizit: „Gibt es Korkengeld, Pflichtabnahme oder einen Mindestumsatz?“ Lassen Sie sich alles schriftlich geben. Bei Verbrauchsabrechnung sollten Sie die Strichliste selbst führen oder nach jeder Runde fotografieren. Viele Vermieter verlangen außerdem eine Kaution von 200–500 € für Gläser und Theke – klären Sie unbedingt, wann und wie diese zurückgezahlt wird. Auch scheinbar kleine Dinge wie Wasser aus dem Hahn (in Köln oft kostenlos) oder eigenes Eis werden teilweise mit Aufschlägen von 4–6 € pro Karaffe oder Kübel belegt.

Korkengeld bei Partyraum-Miete in Köln 2025 – Was es ist, wie hoch es ist und wie Sie es vermeiden

Korkengeld (auch „Zapfengeld“ oder „Öffnungsgebühr“ genannt) ist eine der ältesten und gleichzeitig umstrittensten Zusatzkosten bei der Partyraum-Miete in Köln. Es handelt sich um eine Gebühr, die der Vermieter verlangt, wenn der Mieter eigene Getränke mitbringt – vor allem Wein, Sekt, Prosecco oder Spirituosen – und diese vor Ort öffnen lässt. Die Begründung: Der Vermieter „verliert“ Umsatz und stellt Gläser, Personal und Reinigung. In der Praxis wird das Korkengeld aber oft auch dann verlangt, wenn gar kein eigenes Personal im Einsatz ist und die Gläser vom Mieter selbst gespült werden.

Die Höhe liegt in Köln aktuell meist zwischen 4 € und 12 € pro angebrochener Flasche (0,75 l). Bei Sekt/Prosecco sind 6–10 € üblich, bei Spirituosen (z. B. Wodka, Schnaps) teilweise bis 15 €. Manche Locations rechnen pro Person (z. B. 3–5 € pro Gast für „freie Getränke“) oder verlangen eine pauschale Öffnungsgebühr von 100–300 € unabhängig von der Menge. Besonders hoch ist das Korkengeld oft in gehobenen Gaststätten (z. B. Longerich, Müngersdorf, Junkersdorf) und Brauhäusern, während Vereinsheime und moderne Lofts es meist gar nicht erheben.

Rechtlich ist Korkengeld zulässig, solange es vor Vertragsabschluss klar und transparent im Mietvertrag steht – versteckte Klauseln im Kleingedruckten sind unwirksam. Die Höhe muss „angemessen“ sein (BGH-Urteile sprechen von maximal ca. 50 % des üblichen Verkaufspreises als Orientierung). In der Praxis wird das aber selten kontrolliert, und viele Mieter zahlen widerstandslos.

Die besten Strategien, um Korkengeld zu vermeiden oder zu minimieren:

Erstens: Wählen Sie von vornherein eine Location mit echter Selbstversorgung (fast alle Vereinsheime, viele Lofts und Industriehallen). Zweitens: Verhandeln Sie das Korkengeld raus oder auf einen symbolischen Betrag (2–3 € pro Flasche sind oft akzeptiert, wenn Sie freundlich fragen). Drittens: Lassen Sie Flaschen bereits geöffnet anliefern (z. B. über Bag-in-Box-Systeme oder offene Wein-Kartons) – dann fällt technisch kein „Korken“ mehr an. Viertens: Nutzen Sie Getränkepauschalen, die Sekt und Wein bereits enthalten (bei vielen Schützenhallen und Gaststätten möglich).

Korkengeld ist in Köln 2025 nach wie vor weit verbreitet, aber fast immer verhandelbar oder vermeidbar. Wer vor der Buchung explizit fragt „Gibt es Korkengeld und wie hoch ist es?“ und das schriftlich festhalten lässt, hat die Kosten voll im Griff – und spart bei 50 Flaschen Sekt schnell 300–600 €.

Praktischer Tipp für 2025

Die mit Abstand sicherste und günstigste Lösung bleibt: Selbstversorger mit Lieferung vom Getränkemarkt (Trinkgut, Durstexpress oder Hol ab). Bei 100 Gästen und 0,2 l Kölsch für 1,10–1,30 € liegen die Gesamtkosten oft bei nur 6–10 € pro Person – und es gibt keine Überraschungen. Wer das im Vertrag festschreibt („Selbstversorger, keine Getränkepflicht“), hat absolute Kostenkontrolle und spart sich am Ende oft mehrere hundert Euro.

Trinken im Partyraum

Getränke sind bei Partyraum-Mieten in Köln der größte variable Kostenfaktor und die häufigste Streitquelle. Wer vorab klare schriftliche Regelungen trifft und sich nicht auf mündliche Zusagen verlässt, vermeidet teure Nachzahlungen und bleibt entspannt. Die goldene Regel lautet: Nie blind unterschreiben – immer nachfragen, vergleichen und alles im Vertrag festhalten.

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Partyraum Koeln
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